Dümmer als die Polizei erlaubt war ein 30-jähriger Hartz IV Empfänger aus Neustadt. Er musste sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten, weil er mit fremdem Geld gepokert hatte. Vor zirka einem Jahr hatte er beim Bezahldienst PayPal ein Konto eröffnet. Dabei gab er die Kontodaten seines Vermieters und die Telefonnummer seines Vaters an. Über dieses Konto verspielte der Arbeitslose auf einer Poker-Plattform 600 Euro.

Betrug flog auf


Damit aber nicht genug, denn er kaufte noch ein Tischfußballspiel und ein paar Spielzeugautos. Als Hartz IV Empfänger hätte der Arbeitslose überhaupt nicht um echtes Geld spielen dürfen. Normalerweise hätte es ihm klar sein müssen, dass die ganze Sache relativ schnell auffliegt. Denn der Vermieter bemerkte natürlich die Kontobewegungen, die ihm nicht bekannt waren und schaltete die Polizei ein.

Täter Kein unbeschriebenes Blatt


Der 30-jährige war der Justiz bereits bekannt, da er sich vor kurzem erst wegen Diebstahls vor Gericht verantworten musste, wo er eine Bewährungsstrafe von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit erhielt. Nun wurde er wegen Betrugs ebenfalls verurteilt und erhielt eine Strafe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das bedeutet für ihn, dass er sich nun drei Jahre bewähren muss.

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