Wer sich in Zukunft in Offenbach der Spielleidenschaft oder erotisch/sexuellen Interessen hingeben möchte, soll dies, wenn es nach dem Willen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, demnächst in den Gewerbegebieten Sprendlinger Landstraße oder in Bieber Waldhof tun, denn neue Spielhallen in der Innenstadt werden in Zukunft nicht mehr im Erdgeschoss genehmigt, sondern sollen sich nur noch in Gewerbegebieten ansiedeln können.

Grundsatzbeschluss für Vergnügungsstättenkonzept einhellig beschlossen

Mit nur einer Enthaltung wurde der entsprechende Grundsatzbeschluss für ein so genanntes Vergnügungsstättenkonzept beschlossen. Zeitgleich verabschiedete man einstimmig einen Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan für die Innenstadt, auf dessen Basis das Planungsrecht umgesetzt werden kann.
Mittlerweile gibt es 38 Spielhallen mit Konzessionen an 20 Standorten im Stadtgebiet, wovon 26 Konzessionen für die Innenstadt vergeben worden sind. Desweiteren gibt es eine Vielzahl von Lokalen mit aufgestellten Spielgeräten. Der Stadtrat und Ordnungsdezernent Felix Schwenke (SPD) sagt, dass gerade die Wettbüros eine galoppierende Entwicklung nähmen. Gerade im Januar wurden bei einer Razzia der Polizei und des Ordnungsamtes 40 Objekte durchsucht und viele illegale Spielgeräte sichergestellt.

Spielstätten in der City zulässig jedoch in Nebenlagen verboten

Grundsätzlich sind Spielstätten in der City laut Gesetzgeber zulässig. Allerdings sollen mithilfe von Gewerberecht und Bodenrecht in Offenbach Vorgaben geschaffen werden, nach denen neue Spielhallen weder in der Innenstadt noch in Nebenanlagen mit Wohngebieten abgelehnt werden können. In der Stadt dürften aufgrund des Bodenrechts Spielhallen im Erdgeschoss eines Gebäudes verboten werden. Neu eröffnen dürfen sie nur in einem Unter- oder Obergeschoss oder in Hinterhöfen. Völlig verboten werden sollen sie in Nebenanlagen wie der Bieberer Straße oder der Geleitstraße.
Allerdings darf die Stadt keine Verhinderungsplanung betreiben. Aus diesem Grund wurden Teile der beiden Gewerbegebiete benannt, in denen das Betreiben von Vergnügungsstätten erlaubt ist.

Nachfrage nach neuen Spielstätten steigt

Markus Eichberger, Leiter des Stadtplanungsamtes und Sonja Stuckmann, Leiterin der Bauaufsicht, berichten, dass ständig neue Anfragen für weitere Eröffnungen von Spielstätten auf ihrem Schreibtisch landen. Nun will die Stadt die Ausbreitung in geordnete Bahnen lenken und verhindern, dass sich illegale Spielstätten ausbreiten. Hierzu kann die seit Juni 2012 geltende Veränderung im Gewerberecht für die Neuregelung herangezogen werden, da diese besagt, dass zwischen den Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Metern eingehalten werden muss. Desweiteren darf nur noch eine Spielhalle innerhalb eines Gebäudes untergebracht sein.

Übergangsfrist für bestehende Vergnügungsstätten bis Mitte 2017

Nach dieser Übergangsfrist müssen die Konzessionen neu beantragt werden. Es werde spannend in der Kaiserlei, sagte Schwenke, denn dort gebe es drei Hallen innerhalb von 300 Metern. Diese dürften jedoch aufgrund des Bestandsschutzes für bereits genehmigte Einrichtungen bleiben. Jedoch sei die Kaiserlei für neue Spielstätten in Zukunft tabu.

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